LEADER – Aktionsgruppe (LAG)
Eine LEADER-Aktionsgruppe – abgekürzt: LAG – ist ein Zusammenschluss vieler in der Region vertretenen Interessensgruppen. Ihre Mitglieder sind Privatpersonen, Bürgermeister, Vereinsmitglieder ebenso wie Vertreter von Unternehmen. Durch die LAG findet ein beständiger Ideentransport von der unteren Ebene zu den Entscheidungsträgern statt (`bottom up´- Ansatz).
Die LAG ist Motor der Entwicklung in der Region nach dem LEADER-Motto „Bürger gestalten ihre Heimat!“
Das Gebiet der LAG Bayreuther Land umfasst den gesamten Landkreis Bayreuth.
Die LAG Bayreuther Land ist als eingetragener Verein mit Satzung und Vorstand organisiert.
Oberstes Vereinsorgan ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel einmal jährlich vom Vorstand einberufen wird.
Gemäß § 3 der Satzung kann grundsätzlich jede natürliche und juristische Person Vereinsmitglied werden, die den Vereinszweck nach § 2 unterstützt. Formulare zur Aufnahme als Mitglied können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Im Untermenü „Mitgliederversammlung“ sind die Protokolle der bisher abgehaltenen Sitzungstermine veröffentlicht.
Im LAG-Entscheidungsgremium werden die für die LEADER-Förderung relevanten Entscheidungen zu Projektanträgen in der LAG getroffen. Die neuesten Entscheidungen finden Sie unter Aktuell, die bereits früher getroffenen Entscheidungen im Untermenü LAG-Entscheidungsgremium.
Die vielfältigen Abläufe in der LAG versucht dieses Schaubild darzustellen.
Grundlage für die Anerkennung des Vereins als LAG war die Einreichung eines Konzeptes, der sog. Lokalen Entwicklungsstrategie, für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 und dessen positiver Beurteilung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Vereinsmitgliedschaft
Jeder Interessierte, der im Landkreis Bayreuth wohnt oder dienstlich für das Gebiet zuständig ist, kann Mitglied werden und sich mit seinen Fähigkeiten einsetzen. Der Antrag auf Mitgliedschaft im Verein Bayreuther Land e. V. wird auf Anfrage von der LAG-Geschäftsstelle zugesandt. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird in einer Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliedschaft ist derzeit kostenlos. > aktuelle Satzung.
Mit und ohne Vereinsmitgliedschaft ist eine aktive Beteiligung möglich.
Projektvorschläge
Ein Projektvorschlag kann von jeder Person oder Vereinigung zunächst an die LAG-Geschäftsstelle herangetragen werden. Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn es der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie, also des LEADER-Konzepts der LAG Bayreuther Land, dient. Ob dies der Fall ist, wird danach beurteilt, inwieweit das Projekt einem oder mehreren der Entwicklungs- und Handlungsziele der LAG entspricht. Das Projekt muss grundsätzlich im Landkreis Bayreuth (als LAG-Projekt) oder im Gebiet mehrerer LAGs (als Kooperationsprojekt) umgesetzt werden.
Zusammen mit der LAG-Geschäftsstelle wird die mögliche LEADER-Förderfähigkeit der Projektidee geprüft und ggf. entsprechend den vielfältigen LEADER-Vorgaben angepasst. Im Zuge dieser Projektentwicklung können auch Fachleute und Experten – abhängig vom Thema – hinzugezogen werden. So wird die Projektidee gemeinsam zu einem durch LEADER prinzipiell förderfähigen Projekt entwickelt, der dann dem LAG-Entscheidungsgremium vorgestellt werden kann („Checkliste“ der Kriterien). Nach einem positiven Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums kann der Projektträger schließlich den offiziellen LEADER-Förderantrag für sein Projekt an die zuständige LEADER-Förderstelle für Oberfranken am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach stellen, wobei auch hier die LAG-Geschäftsstelle ihre Unterstützung anbietet.