Eine aktuelle Pressemitteilung zur LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie hier.

Projektentscheidungen vom 18.07.2023

Die 14. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land fand am Dienstag, den 18. Juli 2023, im Landratsamt Bayreuth statt. (Die Einladung mit Tagesordnung finden Sie hier.)

Die Tagesordnung war diesmal vom Beginn der neuen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027/29 geprägt, zu der der Verein Bayreuther Land e.V. Ende Mai den Bescheid erhalten hat, auf Grund der eingereichten „Lokalen Entwicklungsstrategie“ (LES) wieder als LAG für das Gebiet des Landkreises Bayreuth fungieren zu dürfen. Für die neue LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 ist der wieder anerkannten LAG Bayreuther Land ein Förderbudget von knapp 1,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden, die für Förderprojekte bis 2027 im LAG-Gebiet (Landkreis Bayreuth) bewilligt werden können. Diese Projekte müssen dann bis spätestens 2029 umgesetzt sein. Um dies auch der allgemeinen Öffentlichkeit gegenüber mitzuteilen, versammelten sich die anwesenden Mitglieder des Entscheidungsgremiums zu einem Pressefoto, das dann zusammen mit einer Pressemitteilung lokalen Redaktionen zur Verfügung gestellt worden ist.

Eine Grundlage für die LAG-Anerkennung war die Gewährleistung eines funktionsfähigen LAG-Managements, das – wie in der LES dargestelt – in bewährter Weise fortgeführt werden soll. Dieses LAG-Management kann laut bayerischer LEADER-Förderrichtlinie mit einem Betrag bis zu 330.000 Euro mit LEADER-Mitteln gefördert werden. Für einen entsprechenden Förderantrag waren Beschlüsse zu fassen, die eine entsprechende Förderung des LAG-Managements während der neuen LEADER-Förderperiode befürworten. Die Abstimmungen hierzu erfolgten zwar einstimmig positiv, waren aber vorerst nur schwebend gültig, da eine Interessengruppe mit mehr als 49% bei der Präsenzabstimmung vertreten war. Im Nachgang wurden bis zum 27. Juli 2023 noch die fehlende Stimmen von am 18. Juli verhinderten Gremiumsmitgliedern eingeholt, so dass auch die Verteilung der Interessengruppen den LEADER-Regularien entsprachen und die Beschlüsse zum LAG-Management jetzt voll gültig sind.

Im Anschluss an das abgelaufene Kooperationsprojekt „Erschließung der Markgrafenkirchen in Oberfranken“ will der Verein Markgrafenkirchen e.V. in der neuen Förderperiode ein ähnlich gelagertes Folgeprojekt als LEADER-Kooperationsprojekt durchführen, das sich diesmal über die Landkreise Bamberg, Bayreuth, Hof, Kronach, Kulmbach und Wunsiedel erstrecken soll. Das Folge-Projekt soll in den nächsten fünf Jahren ca. 30 weitere Kirchen erschließen und mit neuen Maßnahmen (u.a. Erschließung der Bildprogramme, social media) sollen auch die bisherigen 59 Kirchen mit einbezogen werden. Der Projektträger kalkuliert mit Gesamtkosten von ca. 700.000 Euro.
Da die genauere Projektausarbeitung von den noch nicht bekannten neuen LEADER-Bestimmungen abhängt, sollte neben der grundsätzlichen Unterstützung des angedachten Projektes seitens des Entscheidungsgremiums auch die Erlaubnis zum Umlaufbeschluss erwirkt werden, sobald eine endgültige, an die neue LEADER-Richtlinie angepasste Projektausarbeitung vorgelegt werden kann. Nach eingehender Diskussion unterstützt das LAG-Entscheidungsgremium das Markgrafenkirchen-Folgeprojekt grundsätzlich, möchte jedoch zu gegebener Zeit wegen des großen Umfanges des Förderprojektes über die nachgeschärfte Projektbeschreibung in einer Präsenzsitzung endgültig entscheiden.

Schließlich wurde eine Kleinmaßnahme „Lebensretter 112 – Erste Hilfe kompakt“ der ILE Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz vorgestellt, die noch im Rahmen des laufenden Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ – also noch in der auslaufenden Förderperiode – einen LAG-Zuschuss von 1.250 Euro erbittet. Bei dieser Kleinmaßnahme soll an fünf Orten im ILE-Gebiet durch eine knapp zweistündige BRK-Schulung für die örtliche Bevölkerung eine Erste-Hilfe-Auffrischung erfolgen. Die Gremiumsmitglieder waren von der vorgesehenen Maßnahme so begeistert, dass gleich nach entsprechenden Schulungsmöglichkeiten auch in anderen Regionen nachgefragt wurde. Die Kleinmaßnahme der ILE Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e.V. übertraf in der abschließenden Bewertung durch das Gremium die Mindestpunktzahl, die beantragte Förderung durch die LAG wurde bewilligt.

 

Unterstützung Bürgerengagement

Es können auch noch 2023 Kleinprojekte aus der Bürgerschaft im Landkreis Bayreuth über das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung ländlicher Räume gefördert werden.

„Unterstützung Bürgerengagement“ ist für Kleinprojekte mit 300 € – 2.500 € Nettokosten gedacht; die Vorfinanzierung erfolgt durch den Antragsteller der Maßnahme. Die Nettokosten werden nach Einreichen der Rechnungen und Zahlungsbelege zu 100% gefördert. Antragsteller können Privatleute, Interessengruppen, Vereine o. ä. sein, kommunale Körperschaften sind ausgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie unter “Bürgerengagement-Regelungen“.

Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der in diesem Falle noch gültigen Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land 2014-2022 dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“.

Bitte stellen Sie Ihre geplante Einzelmaßnahme im Formblatt “Zielvereinbarung” (pdf-VersionWord-Version) dar. Die Beschreibung der Einzelmaßnahme nehmen Sie bitte auf einem Extra-Blatt vor.

Wenn Sie Fragen zur Darstellung oder zur Vorgehensweise haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung.