LEADER-Projektaufruf vom 22.04.2025 für die Förderperiode 2023 – 2027

Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die Sitzung des Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe „Bayreuther Land“ e.V. am 28.05.2025.

Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Dienstag, den 06.05.2025

Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle (s. unten) Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie ergänzend das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag.

Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land e.V.

Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)

Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.

LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:

LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de

_______________________________________________________________

Hinweis: Als potentieller Projektträger können Sie sich jederzeit mit Ihrer Projektidee unverbindlich an die LAG-Geschäftsstelle wenden, um eine grundsätzliche Förderfähigkeit abzuklären und ggf. das Vorhaben „förderfähig“ zu gestalten. Aufrufe zur Einreichung entscheidungsreif ausgearbeiteter Projektvorschläge (s.u. „LEADER-Projektaufruf vom …“) werden auch ab 2025 weiterhin erfolgen.————————————————————————————————————————————————————————

Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 20.11.2024

Am Mittwoch, den 20. November 2024, traf sich das LAG-Entscheidungsgremium am Sitz der LAG-Geschäftsstelle zu einer kleinen Rückschau, um ggf. bei Bedarf die LES-Ziele und die diesbezügliche Mittelverteilung abzuändern. Es wurden dabei keine Beschlüsse zu Projekten oder Projektauswahlverfahren gefasst.

 

___________________________________________________

Eine Pressemitteilung zur LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie hier.

______________________________________

Unterstützung Bürgerengagement

Durch das Rahmenprojekt „Unterstützung Bürgerengagement“ können geeignete Kleinprojekte aus der Bürgerschaft des Landkreises Bayreuth über das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung ländlicher Räume mit max. 5.000 € auf die Nettokosten unterstützt werden.

Die Vorfinanzierung erfolgt durch den Antragsteller der Maßnahme. Die Nettokosten werden nach Einreichen der Rechnungen und Zahlungsbelege zu 100% gefördert. Antragsteller können Privatleute, Interessengruppen, Vereine o. ä. sein, kommunale Körperschaften sind ausgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie unter “Bürgerengagement-Regelungen“.

Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der  Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“. Bei der Entwicklung und Beschreibung Ihrer schriftlich einzureichenden Projektidee ist unsere Geschäftsstelle gerne behilflich.

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung. Anschließend schließt der Projektträger über die beschlossene Kleinmaßnahme eine “Zielvereinbarung” mit der LAG ab.