Projektauswahlverfahren für LEADER-Kleinmaßnahmen im Umlaufverfahren
18.09.2026
Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land waren bis einschließlich 16.09.2026 aufgefordert, im Umlaufverfahren über mehrere Kleinmaßnahmen im Rahmen des LAG-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ ihre Bewertungen abzugeben. (Die Einladung zum Umlaufverfahren finden Sie hier.)
Es handelt sich dabei um folgende sechs Kleinmaßnahmen, die von der Mehrheit der abstimmenden Gremiumsmitglieder positiv befürwortet wurden:
- Freiwillige Feuerwehr Haidhof e.V.: „Weiterentwicklung des Spielplatzes Althaidhof zu einem attraktiven Treffpunkt der Dorfgemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Hitzeanpassung“
- Bewohner aus Elbersberg: „Schutzhütte Elbersberg“
- Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e.V.: „Übersichtskarte Radwegeverbindungen Neubürg“
- Werksiedlung Weidenberg e.V.: „Digitales Museum“
- FSV Tüchersfeld: „Ortseingangsschild in Tüchersfeld“
- FSV-Ortsgruppe Aufseß: „FSV Mitmach-Fäschn“
Kurzbeschreibungen der Kleinmaßnahmen folgen nach Unterzeichnung der Zielvereinbarungen nach.
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LEADER-Projektaufruf vom 11.08.2026 für die Förderperiode 2023 – 2027
Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für das Umlaufverfahren des Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe „Bayreuther Land e.V.“ im September 2026.
Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Dienstag, den 25.08.2026.
Die Einreichungsfrist für Projekte zur Vorlage beim LAG-Entscheidungsgremium im Laufe des September 2026 ist abgelaufen. Bis zum 25.08.2026 sind keine Projektbeschreibungen für neue Kooperations- oder Einzelprojekte bei der LAG Bayreuther Land fristgerecht eingegangen. Jedoch sind – außerhalb des Fristaufrufs – einige Anträge für die Förderung von Kleinmaßnahmen im Rahmen des LAG-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ eingereicht worden, über die das Entscheidungsgremium per Umlaufverfahren beschließen wird. Es wird demnächst hierüber berichtet.
Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle (s. unten) Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie ergänzend das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag.
Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land e.V.
Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:
LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
oder: leader@lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de
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Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“. Bei der Entwicklung und Beschreibung Ihrer schriftlich einzureichenden Projektidee ist unsere Geschäftsstelle gerne behilflich.
Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung. Anschließend schließt der Projektträger über die beschlossene Kleinmaßnahme eine “Zielvereinbarung” mit der LAG ab.
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