Umlaufbeschlüsse des LAG-Entscheidungsgremiums zum 17.02.2023

Im Zuge der Satzungsänderung vom 04.07.2022 sowie weiterer LEADER-Vorgaben für die neue Förderperiode 2023 – 2027  musste die Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium angepasst werden. Änderungen gab es hinsichtlich der Befugnisse des Entscheidungsgremiums sowie zur Regelung von Interessenkonflikten im Rahmen des Entscheidungsverfahrens über die Förderwürdigkeit eingereichter Projektvorhaben.  Die ensprechend der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geänderte Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium wurde von den 13 teilnehmenden Gremiumsmitgliedern einstimmig gebilligt.
Hinzu kamen Ende 2022 im Rahmen des Genehmi­gungsverfahrens des nationalen GAP-Strategieplans (GAP = Gemeinsame Agrar-Politik) noch Nachforderungen aus Brüssel etwa zur Frauenquote und zur Einbindung der Jugend, aber auch zu Konkretisierungen im Bereich Monitoring des LEADER-Prozesses. Hierfür waren entsprechende Ergänzungen der 2022 vom Verein Bayreuther Land verabschiedeten und eingereichten Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) notwendig, denen ebenfalls die Gremiumsmitglieder einstimmig zugestimmt haben. Hier die Verlinkung zur aktualisierten Fassung der LES Bayreuther Land 2023 – 2027.

Schließlich befürworteten die Gremiumsmitglieder bis zum 17.02.2023 im Rahmen der „Unterstützung Bürgerengagement“ die vom Waischenfelder Verein „Wir sind alle gleich!“ eingereichte Kleinmaßnahme „Werbematerialien für das Projekt Wohnen – Arbeiten – Leben besonderer Menschen in Waischenfeld“. Der private gemeinnützige Verein plant als Gegenentwurf zu bestehenden „Wohnheimen“ einen Gebäudeneubau für „Wohnmöglichkeiten für ca. 30 Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ in Waischenfeld in Form von Zweizimmer-Appartements als Inklusionsunternehmens mit Betrieb eines Naturladens. Ein Grundstück hat die Stadt Waischenfeld dem Verein zu sehr günstigen Bedingungen in Aussicht gestellt. Um seinem Vorhaben einen größeren Bekanntheitsgrad zu verleihen, kann der Verein nun für diverse Werbematerialien max. 2.500 Euro  von Seiten der LAG einsetzen.

 

Unterstützung Bürgerengagement

Es können auch noch 2023 Kleinprojekte aus der Bürgerschaft im Landkreis Bayreuth über das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung ländlicher Räume gefördert werden.

„Unterstützung Bürgerengagement“ ist für Kleinprojekte mit 300 € – 2.500 € Nettokosten gedacht; die Vorfinanzierung erfolgt durch den Antragsteller der Maßnahme. Die Nettokosten werden nach Einreichen der Rechnungen und Zahlungsbelege zu 100% gefördert. Antragsteller können Privatleute, Interessengruppen, Vereine o. ä. sein, kommunale Körperschaften sind ausgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie unter “Bürgerengagement-Regelungen“.

Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der in diesem Falle noch gültigen Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land 2014-2022 dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“.

Bitte stellen Sie Ihre geplante Einzelmaßnahme im Formblatt “Zielvereinbarung” (pdf-VersionWord-Version) dar. Die Beschreibung der Einzelmaßnahme nehmen Sie bitte auf einem Extra-Blatt vor.

Wenn Sie Fragen zur Darstellung oder zur Vorgehensweise haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung.