Mitgliederversammlung 2024

Die Mitgliederversammlung für 2024 findet am Dienstag, den 26. November 2024, ab 18 Uhr im Schloss Emtmannsberg statt.

Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums

Am Mittwoch, den 20. November 2024, trifft sich ab 15 Uhr das LAG-Entscheidungsgremium am Sitz der LAG-Geschäftsstelle zu einer Rückschau, um ggf. bei Bedarf die LES-Ziele und die diesbezügliche Mittelverteilung abzuändern. Es werden diesmal keine Beschlüsse zu Projekten oder Projektauswahlverfahren gefasst.

Projektauswahlverfahren für LEADER-Projekte im Umlaufverfahren

02.10.2024

Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land waren bis einschließlich 16.09.2024 aufgefordert, jeweils im Umlaufverfahren über die LEADER-Förderungen für zwei Projekte, die im letzten Projektaufruf bis zum 26.08.2024 fristgerecht bei der LAG eingereicht worden sind, abzustimmen. (Die Einladung zum Umlaufverfahren finden Sie hier.)

Zum einen handelt es sich um den „Bau eines Skaterparks neben der Mehrzweckhalle Altenplos“. Es ist ein von der Gemeinde Heinersreuth eingereichtes Projekt, das bereits in der Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 14.11.2023 ausführlich vorgestellt worden ist. Mit dem Bau eines Skateparks will die Gemeinde auf die Wünsche der Jugendlichen eingehen und das sportliche Angebot in der Gemeinde erweitern. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf gut 156.000 € wofür eine LEADER-Förderung von knapp 79.000 € beantragt wurde.

Das zweite Projekt ist das Rahmenprojekt „Unterstützung Bürgerengagement 2024 – 2028“ als erweiterte Neuauflage und wird von der LAG Bayreuther Land selbst bantragt. Hierdurch sollen, wie in der Vergangenheit bereits erfolgreich umgesetzt, die beliebten LAG-Kleinmaßnahmen auch in der angelaufenen Förderperiode fortgesetzt werden. Diesmal kann ein Kleinprojekte-Fond von über 55.000 € beantragt werden, aus dem bis 2028 Kleinprojekte mit jeweils bis zu 5.000 € gefördert werden können.

Beide Projekte wurden mit jeweils 15 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme in beantragtem Umfang für eine LEADER-Förderung befürwortet. Mit diesem LAG-Votum im Rücken können die Projektträger nun den eigentlichen LEADER-Antrag bei der Förderstelle einreichen.

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LEADER-Projektaufruf vom 05.08.2024 für die Förderperiode 2023 – 2027

Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen zur Vorlage für das Entscheidungsgremium der LAG Bayreuther Land im September 2024.

Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Montag, den 26.08.2024

Die Einreichungsfrist für Projekte zur Vorlage beim LAG-Entscheidungsgremium im Laufe des September 2024 ist abgelaufen. Folgende Projektträger haben ihre Projektbeschreibungen fristgerecht bis zum 26.08.2024 bei der LAG Bayreuther Land eingereicht:

            • Die Gemeinde Heinersreuth für den „Bau eines Skateparks neben der Mehrzweckhalle Altenplos“.
            • Die LAG Bayreuther Land selbst für das Rahmenprojekt „Unterstützung Bürgerengagement 2024 – 2028“.

Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt (s. unten) aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das  von dieser Internetseite (nach unten scrollen – unter „Merkblätter und Formulare“ > „LEADER-Projektbeschreibung“) heruntergeladen werden kann.

Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Vereinsgeschäftsstelle Bayreuther Land e.V.

Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)

Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.

LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:

LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de

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Eine Pressemitteilung zur LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie hier.

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Unterstützung Bürgerengagement

Aktualisierung: Der aktuelle Fördertopf für Kleinprojekte (max. 2.500 €) ist ausgeschöpft. Ab Ende 2024 plant die LAG Bayreuther Land einen neuen Fördertopf für Kleinprojekte aufzulegen, dann mit max. 5.000 € pro Kleinprojekt. Förderanfragen für Kleinmaßnahmen können daher weiterhin an die LAG-Geschäftsstelle gerichtet werden.

Über das Rahmenprojekt „Unterstützung Bürgerengagement“ können Kleinprojekte aus der Bürgerschaft im Landkreis Bayreuth über das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung ländlicher Räume gefördert werden.

„Unterstützung Bürgerengagement“ ist für Kleinprojekte mit 300 € – 2.500 € Nettokosten gedacht; die Vorfinanzierung erfolgt durch den Antragsteller der Maßnahme. Die Nettokosten werden nach Einreichen der Rechnungen und Zahlungsbelege zu 100% gefördert. Antragsteller können Privatleute, Interessengruppen, Vereine o. ä. sein, kommunale Körperschaften sind ausgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie unter “Bürgerengagement-Regelungen“.

Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der in diesem Falle noch gültigen Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land 2014-2022 dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“.

Bitte stellen Sie Ihre geplante Einzelmaßnahme im Formblatt “Zielvereinbarung” (pdf-VersionWord-Version) dar. Die Beschreibung der Einzelmaßnahme nehmen Sie bitte auf einem Extra-Blatt vor.

Wenn Sie Fragen zur Darstellung oder zur Vorgehensweise haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung.