LEADER-Projektaufruf vom 22.04.2025 für die Förderperiode 2023 – 2027
Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die Sitzung des Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe „Bayreuther Land“ e.V. am 28.05.2025.
Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Dienstag, den 06.05.2025
Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle (s. unten) Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie ergänzend das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag.
Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land e.V.
Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:
LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de
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Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“. Bei der Entwicklung und Beschreibung Ihrer schriftlich einzureichenden Projektidee ist unsere Geschäftsstelle gerne behilflich.
Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung. Anschließend schließt der Projektträger über die beschlossene Kleinmaßnahme eine “Zielvereinbarung” mit der LAG ab.