Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 16.04.2024

Die nächste Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land findet am Dienstag, den 16. April 2024 im Landratsamt Bayreuth statt. Die entsprechende Einladung finden Sie hier.

Nach dem Projektaufruf vom 11. März 2024 sind bis zum 25. März 2024 zwei endgültige Projektbeschreibungen fristgerecht bei der LAG eingegangen, für die nun am 16.04.2024 das Gremium die für eine LEADER-Förderung notwendigen LAG-Beschlüsse herbeiführen kann.

Zum einen handelt es sich um das nun beschlussfähige Kooperationsprojekt „Markgrafen neu entdecken“ des Markgrafenkirchen e.V., das bereits in der vergangenen Sitzung am 14. November 2024 von Dekan a.D. Peetz als 1. Vorsitzenden des Vereins Markgrafenkirchen dem Entscheidungsgremium inhaltlich ausführlich vorgestellt worden war. Die LAG Bayreuther Land soll bei diesem Kooperationsprojekt mit fünf weiteren oberfränkischen LAGen die koordinierende Federführung übernehmen. Die Gesamtkosten werden mit gut 723.000 € kalkuliert, wofür über LEADER insgesamt max. knapp 471.000 € fließen sollen, davon  bis max. ca. 160.000 € aus dem Budget der LAG Bayreuther Land.

Dann hat der Schulverband Hollfeld-Wonsees-Plankenfels eine Projektbeschreibung über einen neu zu errichtenden Asphalt-Pumptrack eingereicht. Die Anlage soll neben der Schule in Hollfeld angelegt werden und wird auch für Kids-/Laufrad geeignet sein. Die Bruttokosten dieses Einzelprojektes werden mit ca. 419.000 € kalkuliert, wofür ein maximaler LEADER-Zuschuss von gut 211.000 € beantragt werden soll.

Schließlich werden im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ aus der auslaufenden  Förderperiode 2014-2022/2024 noch zwei LAG-Kleinmaßnamen behandelt, die vom Plecher Heimatverein beantragt worden sind. Dabei geht es um „Historische Orts- und Informationstafeln in der Gemeinde Plech“ und um „Wegweiser und Übersichtstafeln für die Nordic Walking-Strecken in Plech“. Wenn den beiden Kleinmaßnahmen vom Entscheidungsgremium ein Zuschuss von max. 2.256 € bzw. max. 2.500 € zugesprochen werden wird, ist der aktuelle LAG-Fördertopf für Kleinmaßnahmen ausgeschöpft. Die Beantragung eines neuen – verbesserten – Projektes „Unterstützung Bürgerengagement“ ist seitens der LAG für 2024 geplant.

 

LEADER-Projektaufruf vom 11.03.2024 für die Förderperiode 2023 – 2027

Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land am 16.04.2024

Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf 25.03.2024

Die Einreichungsfrist für die Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 16.04.2024 ist abgelaufen. Folgende Projektträger haben ihre Projektbeschreibungen fristgerecht bis zum 25.03.2024 bei der LAG Bayreuther Land eingereicht:

Der Markgrafenkirchen e.V. für ein Kooperationsprojekt „Markgrafenkirchen neu entdecken“.

Der Schulverband Hollfeld-Wonsees-Plankenfels für ein Projekt „Pumptrack Hollfeld“.

Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt (s. unten) aufzunehmen und Beratung einzuholen.

Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 16.04.2024 zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Vereinsgeschäftsstelle Bayreuther Land e.V.

Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.

Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie sich von dieser Internetseite (nach unten scrollen – unter „Merkblätter und Formulare“ > „Antrag mit Anlagen“) herunterladen können.

Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)

Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.

LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:

LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de

 

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Eine aktuelle Pressemitteilung zur LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 finden Sie hier.

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Unterstützung Bürgerengagement

Aktualisierung: Der aktuelle Fördertopf für Kleinprojekte (max. 2.500 €) ist demnächst ausgeschöpft. Ab Sommer 2024 plant die LAG Bayreuther Land einen neuen Fördertopf für Kleinprojekte aufzulegen, dann mit max. 5.000 € pro Kleinprojekt. Förderanfragen für Kleinmaßnahmen können daher weiterhin an die LAG-Geschäftsstelle gerichtet werden.

Über das Rahmenprojekt „Unterstützung Bürgerengagement“ können Kleinprojekte aus der Bürgerschaft im Landkreis Bayreuth über das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung ländlicher Räume gefördert werden.

„Unterstützung Bürgerengagement“ ist für Kleinprojekte mit 300 € – 2.500 € Nettokosten gedacht; die Vorfinanzierung erfolgt durch den Antragsteller der Maßnahme. Die Nettokosten werden nach Einreichen der Rechnungen und Zahlungsbelege zu 100% gefördert. Antragsteller können Privatleute, Interessengruppen, Vereine o. ä. sein, kommunale Körperschaften sind ausgeschlossen. Näheres hierzu finden Sie unter “Bürgerengagement-Regelungen“.

Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der in diesem Falle noch gültigen Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land 2014-2022 dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“.

Bitte stellen Sie Ihre geplante Einzelmaßnahme im Formblatt “Zielvereinbarung” (pdf-VersionWord-Version) dar. Die Beschreibung der Einzelmaßnahme nehmen Sie bitte auf einem Extra-Blatt vor.

Wenn Sie Fragen zur Darstellung oder zur Vorgehensweise haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung.