Projektentscheidungen vom 20.05.2026
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land vom Mittwoch, dem 20. Mai 2026, fand in der Kantorei Obernsees statt (die entsprechende Einladung finden Sie hier) und brachte folgende Ergebnisse:
Zum einen hat das LAG-Entscheidungsgremium das Kooperationsprojekt „Qualität im Outdoor-Tourismus im Fichtelgebirge“ der Tourismuszentrale Fichtelgebirge e.V. als förderungswürdig erachtet.
Das Fichtelgebirge will langfristig durch gute Qualität seinen Outdoortourismus sichern. Qualität ist der wichtigste Aspekt aller touristischen Angebotsformen. Das Fichtelgebirge weist dazu schon im Bereich Wandern einen guten Grundstock auf und im Bereich MTB wird gerade ein guter Grundstock durch ein gemeinsam entwickeltes flächendeckendes Netz geschaffen. Mit dem Projekt soll das Fichtelgebirge Qualitätswanderregion werden, wozu es u.a. auch besser aufeinander abgestimmter Informationen – digital und analog – insbesondere an den Wanderausgangspunkten für beide Zielgruppen bedarf. Dieses Kooperationsprojekt, soll die noch fehlenden Mosaiksteinchen, die zur konkurrenzfähigen Ausstattung einer Outdoor-Destination fehlen, ergänzen. Um das Fichtelgebirge als „Qualitätswanderregion“ zertifizieren zu lassen und dieses Ziel abzuschließen, bedarf es nach Meinung der Touristiker der Unterstützung durch ein LEADER Kooperationsprojekt, an dem auch die LAG „Fichtelgebirge innovativ“ im Landkreis Wunsiedel sowie die LAG Hofer Land beteiligt werden.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf gut 100.000 €, die – neben Zuwendungen der Oberfrankenstiftung und der betroffenen Landkreise – aus dem LEADER-Topf mit bis zu 59.000 € – verteilt auf die drei LAGs – gefördert werden soll. Nach der LAG Hofer Land hat nun auch die LAG Bayreuther Land dem Kooperationsvorhaben zugestimmt; die Zustimmung der LAG Fichtelgebirge innovativ wird für Juni erwartet.
Zum anderen hatte die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees das Einzelprojekt „Barrierefreies Dorfgemeinschaftshaus Obernsees“ eingereicht, dem das LAG-Entscheidungsgremium nun ebenfalls „grünes Licht“ zu einer LEADER-Förderung gegeben hat.
Das historische Kantorat in Obernsees soll zu einem barrierefreien, energieeffizienten Dorfgemeinschaftshaus umgebaut werden. Die aktuelle Gebäudesituation ist nicht barrierefrei und entspricht energetisch nicht dem Stand der Technik. Durch den Umbau soll ein inklusiver Treffpunkt entstehen, der soziale Teilhabe stärkt, kulturelle Aktivitäten bündelt und das dörfliche Leben nachhaltig belebt.
Die Gesamtkosten sind mit knapp 438.000 € kalkuliert, die neben Eigenmitteln und div. Fördergebern mit maximal gut 220.000 € über LEADER finanziert werden sollen.
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LEADER-Projektaufruf vom 20.04.2026 für die Förderperiode 2023 – 2027
Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen zur Vorlage zur Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land e.V. am 20.05.2026.
Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Montag, den 04.05.2026
Die Einreichungsfrist für die Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 20.05.2026 ist abgelaufen. Folgende Projektträger haben ihre Projektbeschreibungen fristgerecht bis zum 04.05.2025 bei der LAG Bayreuther Land eingereicht:
Die Tourismuszentrale Fichtelgebirge für ein Kooperationsprojekt „Qualität im Outdoor-Tourismus im Fichtelgebirge“.
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Obernsees für ein Projekt „Barrierefreies Dorfgemeinschaftshaus Obernsees“.
Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle (s. unten) Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie ergänzend das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag.
Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land e.V.
Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:
LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
oder: leader@lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de
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Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“. Bei der Entwicklung und Beschreibung Ihrer schriftlich einzureichenden Projektidee ist unsere Geschäftsstelle gerne behilflich.
Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung. Anschließend schließt der Projektträger über die beschlossene Kleinmaßnahme eine “Zielvereinbarung” mit der LAG ab.
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