Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 05.11.2025
Die nächste Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Bayreuther Land findet am Mittwoch, den 05. November 2025 im evangelischen Gemeindehaus in Schnabelwaid statt (Adresse: Hauptstr. 33, 91289 Schnabelwaid; Parken in der Hauptstraße/Marktplatz).
Die entsprechende Einladung finden Sie hier.
Auf den Projektaufruf vom 08.10.2025 auf dieser Homepage hin ging eine Projektbeschreibung „Klimagarten – Lernen im Einklang mit der Natur“ vom Bezirk Oberfranken fristgerecht ein, über die das Gremium zwecks einer möglichen LEADER-Förderung am 5.11.2025 beraten und entscheiden wird.
Auf dem Gelände des Museums für bäuerliche Arbeitsgeräte in Bayreuth soll durch dieses Projekt ein neuer Lern- und Erlebnisraum entstehen. In verschiedenen Gartenbereichen wie u.a. Permakultur, Steingarten, Naturteich sollen ökologische und klimarelevante Themen praxisnah vermittelt werden. Ziel ist es, generationenübergreifend Klimaschutz, Umweltbewusstsein, nachhaltige Kompetenzen und regionale Resilienz zu fördern. Zu den Gesamt-Projektkosten von kalkuliert gut 110.000 € ist eine LEADER-Förderung von gut 56.000 € geplant.
Außerdem steht im Rahmen des LAG-Förderprojektes „Unterstützung Bürgerengagement“ noch die Kleinmaßnahme „Neukonzeptionierung des Wanderwegs ´Historische Spuren zu Wasser und Landschaft´“ zur Abstimmung an. Bei der Neuerstellung von 16 Tafeln und zwei Übersichtstafeln des vor 20 Jahren erstellten Themenweges werden erstmals QR-Codes beigefügt, über die zusätzliche Sprach- und Text-Informationen abrufbar sein werden. Hierfür beantragt der Verschönerungsverein Warmensteinach den Maximal-Zuschuss von 5.000 €.
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LEADER-Projektaufruf vom 08.10.2025 für die Förderperiode 2023 – 2027
Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die Sitzung des Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe „Bayreuther Land“ e.V. am 05.11.2025.
Ende der Einreichungsfrist: mit Ablauf Mittwoch, den 22.10.2025
Die Einreichungsfrist für die Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums am 05.11.2025 ist abgelaufen.
Folgender Projektträger hat seine Projektbeschreibung fristgerecht bei der LAG Bayreuther Land eingereicht:
Der Bezirk Oberfranken für ein Projekt „Klimagarten – Lernen im Einklang mit der Natur“.
Die LAG Bayreuther Land ist zuständig für Projekte im Landkreis Bayreuth, die über das LEADER-Programm gefördert werden sollen.
Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle (s. unten) Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen.
Wichtig ist, dass die Projektbeschreibung mit beschlusstauglichem Inhalt eingereicht wird. Für die einzureichende Projektbeschreibung ist zwingend das aktuelle Formular „LEADER-Projektbeschreibung“ zu verwenden, das Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie ergänzend das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag.
Nur bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangene Projektbeschreibungen können zur Beschlussfassung dem LAG-Entscheidungsgremium vorgelegt werden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. der Eingangsstempel der Geschäftsstelle der LAG Bayreuther Land e.V.
Die Einreichungsfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamem Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie zur Aufhebung der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontakt zur Einreichung der Projektbeschreibungen:
LAG Bayreuther Land e. V. / LEADER-Geschäftsstelle
(c/o Landratsamt Bayreuth)
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
Tel.: 0921/728 – 445 und -446
Fax 0921/728 – 88- 445 und- 446
E- Mail: gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de und birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de
Internet: lag-bayreuther-land.de
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Die Maßnahmen müssen einem oder mehreren Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie Bayreuther Land dienen. Siehe hierzu “Entwicklungsziele“. Bei der Entwicklung und Beschreibung Ihrer schriftlich einzureichenden Projektidee ist unsere Geschäftsstelle gerne behilflich.
Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Entscheidungsgremium die Zustimmung. Anschließend schließt der Projektträger über die beschlossene Kleinmaßnahme eine “Zielvereinbarung” mit der LAG ab.