Willkommen bei der LEADER-LAG Bayreuther Land!

LEADER ist ein EU-Förderprogramm für ländliche Räume unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.
„LEADER“ ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale; zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Die Fördermittel stammen zum einen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), zum anderen – in Ergänzung – aus Mitteln der EU-Mitgliedsstaaten und ihrer Regionen, bei uns also aus Mitteln des Freistaats Bayern.

Über LEADER können Projekte gefördert werden, die im Gebiet einer sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG) umgesetzt werden sollen und den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen LAG entsprechen.

In Bayern sind für die EU-Förderperiode 2023-2027 aktuell 70 LAGs anerkannt. Näheres zu LEADER in Bayern finden Sie hier.

LEADER-Förderung im Landkreis Bayreuth

Übergabe der Anerkennungsurkunde
Übergabe der Anerkennungsurkunde durch Staatsminister Brunner (re.) an Landrat Hermann Hübner (Vereinsvorsitzender) und LAG-Managerin Birgit Weber am 12.03.2015 in München.

Seit 2004 wurde die LEADER-Förderung über die LAG „Wohlfühlregion Fichtelgebirge“ für elf im Fichtelgebirge gelegenen Gemeinden im Landkreis Bayreuth durchgeführt.

Als eine Voraussetzung dafür, dass auch ab der EU-Förderperiode 2014-2022 LEADER-Mittel in den Landkreis Bayreuth fließen konnten, ist am 04.11.2014 der neue Verein „Bayreuther Land“ gegründet worden, der sich gebietsmäßig nun über den gesamten Landkreis erstreckt. Mit Anerkennung seiner „Lokalen Entwicklungs-strategie“ (LES) konnte der Verein Bayreuther Land als LAG für das Landkreisgebiet in der LEADER-Förderperiode 2014-2022 wirken.

Am 12. März 2015 erfolgte mit der Urkundenübergabe durch Staatsminister Brunner in München die offizielle Anerkennung des Vereins Bayreuther Land als LEADER-LAG für den Landkreis.

Auch für die aktuelle LEADER-Förderperiode 2023-2027 wurde der Verein Bayreuther Land mit seiner fortgeschriebenen LES erneut als LAG anerkannt.


Geschäftsstelle der LEADER-LAG Bayreuther Land

Potentielle Projektträger (Vereine, Verbände, Kommunen, Privatpersonen etc.) können ihre Projektideen der LAG-Geschäftsstelle jederzeit unverbindlich vorstellen. Wenn die prinzipielle Förderfähigkeit durch das EU-Programm LEADER gegeben ist, ist die LAG-Geschäftsstelle bei der Ausarbeitung eines Förderantrages samt dazugehöriger Unterlagen gerne behilflich.

Für die Förderperiode 2014-2022 ist die Frist für eine Förderantragstellung endgültig mit dem 31.12.2022 abgelaufen. Die Umsetzungsphase für bewilligte Förderprojekte läuft noch bis zum 31.12.2024. Für die alte LEADER-Förderperiode stehen hier noch folgende Dokumente zur Information bereit: Monitoring Dezember 2022; Abschluss-Evaluierung bzw. Ergebnisse des Bilanzworkshops am 15.11.2021 (textlich, tabellarisch).

Ab 01.01.2023 ist die LEADER-Förderperiode 2023-2027 angelaufen, für die der Verein Bayreuther Land erneut als anerkannte LEADER-LAG fungiert. Die Bayerische LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2023-2027/29 wurde im August 2023 veröffentlicht und dient zusammen mit der Bayerischen ELER-Rahmenrichtlinie als rechtliche Grundlage für die LEADER-Projektförderung in Bayern.

Die LAG-Geschäftsstelle Bayreuther Land unterstützt und berät für das Gebiet des Landkreises Bayreuth gerne bei der Entwicklung von Projektideen hin zu einer möglichen LEADER-Förderfähigkeit. Jedes LEADER-Projekt muss zur Umsetzung der aktuellen „Lokale Entwicklungsstrategie“ (LES) der LAG Bayreuther Land beitragen. Anhand einer Checkliste wird das LAG-Entscheidungsgremium eine formal an die LAG eingereichte Projektbeschreibung beurteilen und das Ergebnis zu seiner Entscheidungsgrundlage machen – Näheres unter „LEADER (LAG)„.

Mit einer Mitgliedschaft im Verein Bayreuther Land kann jeder kontinuierlich die LEADER-Arbeit im Landkreis Bayreuth mitbegleiten. Näheres hierzu und zur Arbeitsweise des Vereins als LAG ist in der Satzung des Vereins Bayreuther Land in der Fassung vom Juli 2022 zu finden.

Die LAG-Geschäftsstelle befindet sich im Gebäude des Landratsamtes Bayreuth.

Die LAG-Manager sind gemeinsam unter leader[at]lra-bt.bayern.de
oder unter Telefon: 0921-728-446 (birgit.weber[at]lra-bt.bayern.de) bzw. -445 (gerhard.haensel[at]lra-bt.bayern.de) erreichbar.